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Lektionen über das Völkerrecht

Am 01.03 äußerte sich Friedrich Merz bei einer Pressekonferenz zu den amerikanisch-israelischen Angriffen auf Iran. Dabei stellt er auch die Schlussfolgerungen vor, die die Bundesregierung aus der Situation ziehe:

„Völkerrechtliche Einordnungen werden dabei relativ wenig bewirken. Das gilt umso mehr, wenn sie weitgehend folgenlos bleiben. Appelle aus Europa, auch aus Deutschland, die Verurteilung iranischer Rechtsbrüche und selbst umfangreiche Sanktionspakete haben über Jahre und Jahrzehnte hinweg wenig ausgerichtet. Das hat auch daran gelegen, dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen. Deshalb ist jetzt nicht der Moment, unsere Partner und Verbündete zu belehren.“

Danke Herr Merz für diese klare Sprache! Sehr hilfreich zur Veranschaulichung dreier kurzer Lektionen über das Völkerrecht:

Lektion 1: Die Weltmächte versuchen mit dem Völkerrecht ihre „grundlegenden Interessen“ durchzusetzen. Sie versuchen es als Mittel der Einflussnahme auf andere Staaten zu nutzen. Ein Mittel, das beim Iran aber „über Jahre und Jahrzehnte hinweg wenig ausgerichtet“ habe. Aber warum hat der Iran nicht das gemacht, was der Westen wollte? Laut Kanzler Merz, weil der Druck auf den Iran zu gering gewesen sei, „Verurteilungen“ und „umfangreiche Sanktionspakete“ reichten einfach nicht aus.

Lektion 2: Das Völkerrecht ist eben nur etwas wert, wenn ein Staat bereit ist, „grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen“. Sonst bleibt es nur ein moralischer Titel, der aber „weitgehend folgenlos bleibt“.

Zur Durchsetzung der „grundlegenden Interessen“ bzw. zur Durchsetzung des Völkerrechts braucht es in der Staatenkonkurrenz also immer wieder die Gewalt.

Lektion 3: Dabei macht sich aber kein Staat (nicht einmal das ehrwürdige Deutschland) abhängig vom Völkerrecht. Wenn sich das staatliche Interesse (wie beim Iran) nicht mit dem Völkerrecht durchsetzen lässt, dann muss es eben ohne das Völkerrecht gehen. Beispiele dafür gibt es einige (z. B. den Irak-Krieg der USA, den Ukraine-Krieg von Russland).

Übrigens: Für die Menschen, die in einem Krieg verrecken, ist es in der Regel egal, ob der Krieg die völkerrechtliche Segnung erhalten hat oder nicht. Der Tod durch eine Bombe bleibt der Tod durch eine Bombe.

Fazit: Während ein Staat im eigenen Land noch recht leicht das eigene Recht durchsetzen kann – immerhin ist der Staat das Gewaltmonopol – sieht das auf der internationalen Ebene anders aus: Dort stehen sich lauter hochgerüstete Nationalstaaten mit lauter gegensätzlichen Interessen gegenüber. Bei diesem imperialistischen Machtkampf innerhalb der ‚Staatenfamilie’ kann das Völkerrecht für die erfolgreichsten Staaten ein gutes Mittel sein, um den eigenen Interessen und dem eigenen Handeln Legitimität zu verschaffen.

Das Völkerrecht ist also ein staatliches Mittel zur Interessensdurchsetzung und kein Mittel, um ein gutes Leben auf diesem Planeten zu erkämpfen. Statt also für die Durchsetzung des Völkerrechts zu kämpfen, wäre es angesagt, die Staatenkonkurrenz abzuschaffen!