Ein gekürzter Auszug aus unserem Text „Was meint ihr eigentlich, wenn ihr von ‚dem Staat‘ sprecht?„
Im demokratischen Staat gibt es eine Gewaltenteilung, u.a. um die Willkürherrschaft einzelner Regent:innen oder Parteien zu verhindern. Dafür erhält die Gewaltenteilung ein großes Lob, auch viele Linke finden Gefallen daran. Im Folgenden wollen wir erklären, was Gewaltenteilung ist und warum der demokratische Staat trotz Gewaltenteilung eine Einheit ist.
Die Gewalten, also Regierung (Exekutive), Parlament (Legislative) und Gerichte (Judikative) sind personell und institutionell getrennt. Das Parlament debattiert und beschließt die Gesetze. Die Regierung schlägt Gesetze vor und sorgt für die Umsetzung der beschlossenen. Dabei müssen sie sich an bestehende Gesetze halten. Darüber wachen die Gerichte. Jede Gewalt hat ihre spezifischen Aufgaben und Kompetenzen.
Dabei kommen sich die Gewalten auch regelmäßig in die Quere, wenn z.B. ein Verfassungsgericht ein vom Parlament beschlossenes Gesetz aufhebt. Was als Gegeneinander erscheint, ist ein produktives Mit- und Füreinander.
Ein Beispiel: Ein Gerichtsurteil kann weitreichende Folgen für Menschen haben. Ein Gericht hat also Macht. Diese Macht hat das Gericht aber nicht aus sich selbst heraus. Es urteilt aufgrund von Gesetzen, die vom Parlament beschlossen wurden. Und die schönsten Gerichtsurteile sind nur bedrucktes Papier, wenn sie nicht von der Exekutive umgesetzt werden.
Das Wort Gewaltenteilung lädt zu einem Missverständnis ein:
Die Teilung der Gewalt auf verschiedene Abteilungen bedeutet, dass sie unterschiedliche Aufgaben haben – aber nicht, dass sie gegensätzliche Zwecke verfolgen. Die Abteilungen sind Teile derselben Gewalt; der Staatsgewalt. Bei der Ausübung dieser Staatsgewalt sind sie durch Gesetze zwar beschränkt, wenn aber eine Abteilung etwas beschließt, was sie darf, dann steht die gesamte Staatsgewalt dahinter.
Die arbeitsteilige Gewaltaufteilung dient einem gemeinsamen Zweck: der Herstellung und Betreuung einer kapitalistischen Konkurrenzgesellschaft. Für diesen Zweck ist die Gewaltenteilung nützlich, und zwar aus zwei Gründen:
Erstens, indem sie dafür sorgen soll, dass die staatliche Herrschaft nur den genannten Zweck verfolgt. Damit das gut funktioniert, sollen sich die verschiedenen Gewaltabteilungen gegenseitig auf diesen Zweck verpflichten – auch indem sie sich wechselseitig beschränken. Zugleich soll die Gewaltenteilung verhindern, dass der Staat für persönliche Zwecke eingesetzt wird – so kann und soll eine Judikative auch Beamt:innen oder Politiker:innen vor Gericht stellen, wenn sie z.B. ihr Amt zur privaten Bereicherung missbrauchen. Die Gewaltenteilung soll zudem Rechtssicherheit schaffen. Die Verlässlichkeit darauf, dass sich das staatliche Handeln geordnet und nach gewissen Prinzipien vollzieht, ist bspw. vorteilhaft, damit sich Unternehmen bei Investitionen etc. darauf verlassen können, dass der Staat sich auch selbst an seine Gesetze halten wird und nicht etwa einfach Enteignungen vornimmt.
Zweitens soll die Gewaltenteilung jede staatliche Tätigkeit auf Prinzipien in Form von Gesetzen rückbinden. So soll verhindert werden, dass in der Verfolgung eines besonderen Staatsinteresses ein anderes besonderes Staatsinteresse völlig untergeht. Ein Beispiel: Der Auftrag, den die Polizei hat, sorgt dafür, dass ihr die vom Staat gewollten (Grund-/)Rechte der Bürger:innen immer wieder im Weg stehen. Hier geraten zwei Anliegen, die sich der Staat setzt (Durchsetzung des Gewaltmonopols vs. Gewährung einer rechtlichen Schutzsphäre seiner Bürger:innen) aneinander. Gesetze und Gewaltenteilung sollen hier die gewollten Aktionen der Polizei an andere Gesichtspunkte, die auch gewollt werden, rückkoppeln.
Gewaltenteilung ist für den bürgerlich-demokratischen Staat somit ein sehr nützliches Werkzeug. Gerade durch die Teilung seiner Gewalt, schafft er es als Staat einen einheitlichen Zweck durchzusetzen: die Herstellung und Betreuung einer kapitalistischen Konkurrenzgesellschaft. Eine Gesellschaft, die systematisch zur Schädigung eines Großteils ihrer Mitglieder führt.